Mit seiner jüngste Coronaschutzverordnung, der vom 12.2.2021, hatte der Freistaat Sachsen eine nächtliche Ausgangssperre (§ 2c Sächs CornaSchVO) und einer 15 km Zone für Sportaktivitäten (§ 2b Satz 2 Nr. 19) eingerichtet. Die zuständigen Landkreise hatte hier die Möglichkeit - „Kann-Bestimmung“- die 15 km Beschränkung aufzuheben (wovon z.B.